Zwei kleine Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte auf einem Holztisch

Kassenversorgung verständlich erklärt

Hörgeräte ohne ZuzahlungGute Hörgeräte ohne private Aufzahlung. So zahlt die Kasse.

„Ohne Zuzahlung“ heißt: keine private Aufzahlung über die gesetzliche Zuzahlung hinaus. Die beträgt 10 € pro Hörgerät. Eine vollwertige Versorgung ohne private Mehrkosten ist möglich.

20 €für beide Ohren, sonst nichtsgesetzliche Zuzahlung · Premium-Hersteller

Kostenlos · ca. 30 Min. Hörtest · ohne Überweisung · ohne Kaufverpflichtung

★★★★★4,9 bei Google · bleibt bei Ihnen: 20 € für beide Ohren

Gut hören ist kein Luxus

Gutes Hören darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Vielleicht haben Sie gehört, dass gute Hörgeräte teuer sind. Oder Sie möchten einfach wissen, was Ihnen ohne private Aufzahlung zusteht. Beides ist eine gute Frage, und sie verdient eine klare Antwort.

Bei uns ist die Kassenversorgung eine echte Versorgung, keine Notlösung zweiter Klasse. Sie bekommen denselben Hörtest, dieselbe Zeit und dieselbe Nachsorge wie alle anderen auch.

Ob Sie später mehr möchten, entscheiden Sie selbst, nach dem Probetragen, nicht vorher.

Manuel Marzoli
Manuel Marzoli
Hörakustikermeister & Inhaber
★★★★★
„Es wird sich sehr viel Zeit genommen, um alles auszuprobieren und zu optimieren, und man hat nie das Gefühl, dass einem etwas angedreht wird.“
Martin H. · Google-Bewertung

Gibt es wirklich Hörgeräte ohne Zuzahlung?

Ja. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine medizinisch notwendige Hörgeräteversorgung ohne private Mehrkosten. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät, also 20 € für beide Ohren, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht.

PostenErläuterungBetrag
Gesetzliche Zuzahlungpro Hörgerät, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht10 €
Private Aufzahlungbei der Kassenversorgung0 €
Bleibt bei Ihnengesetzliche Zuzahlung für beide Ohren, mehr nicht20 €

Dazu kommt eine Servicepauschale für sechs Jahre: Hörtests, Reinigung und Wartung bleiben in dieser Zeit für Sie kostenfrei.

Was bekomme ich für den Kassenanteil?

Eine vollwertige Grundversorgung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihren Hörverlust ausgleicht. Keine Notlösung: Auch die Kassengeräte kommen bei uns von Premium-Herstellern, zum Beispiel von Phonak. Höherpreisige Geräte bieten je nach Alltag zusätzliche Technik und mehr Komfort. Eine individuelle Abwägung, keine Frage von gut oder schlecht.

Wo ist der Haken?

Es gibt keinen versteckten Haken. Höherpreisige Geräte können aber Vorteile bieten, etwa in lauten Restaurants, großen Runden oder beim Musikhören. Ob das für Sie zählt, erleben Sie beim Probetragen und entscheiden selbst.

Was in jeder Stufe enthalten ist

Hörtest

Ausführlich und ohne Zeitdruck.

Anpassung

Eingestellt auf Ihren Hörverlust und Ihre Situationen.

Nachjustierung

So oft wie nötig, auch über Wochen.

Wartung

Reinigung, Funktionsprüfung und Updates über die Jahre.

Beratung

Derselbe Ansprechpartner vom ersten Termin an.

Probe tragen

40 Tage im Alltag, bevor Sie entscheiden.

Auf einen Blick

Kassenversorgung bei der Hörwelt: die Zahlen.

20 €

gesetzliche Zuzahlung, 10 € pro Hörgerät

0 €

private Aufzahlung bei der Kassenversorgung

40

Tage Probetragen, auch hier

6

Jahre Service, Reinigung und Kontrolle inklusive

Wir rechnen direkt ab

Mit allen gesetzlichen Krankenkassen, zum Beispiel:

Logos gesetzlicher Krankenkassen, mit denen die Hörwelt abrechnetLogos gesetzlicher Krankenkassen, mit denen die Hörwelt abrechnet

Die Logos sind Marken der jeweiligen Krankenkassen. Ihre Kasse ist nicht dabei? Wir rechnen mit allen gesetzlichen Kassen ab.

Empfangsbereich im Fachgeschäft Hörwelt Hemmingen
★★★★★

„Speziell Herr Marzoli hat sich sehr zugewandt und geduldig um meinen Vater gekümmert … Die nötigen Formalien mit der Krankenkasse hat er uns ebenfalls abgenommen.“

Henning M. · Google-Bewertung

Was kostet es, wenn ich mehr möchte?

Das hängt davon ab, welche Funktionen und welchen Komfort Sie sich wünschen. Bei uns gibt es sechs Stufen: von der Kassenversorgung mit 20 € Zuzahlung für beide Ohren bis zur Premiumklasse mit 6.490 € Eigenanteil pro Paar.

Alle sechs Preisstufen ansehen

Brauche ich eine Verordnung vom HNO-Arzt?

Bei der ersten Versorgung zulasten der gesetzlichen Kasse ist eine ärztliche Verordnung nötig. Sie kann innerhalb der Probezeit nachgereicht werden, Sie können also sofort starten. Bei Folgeversorgungen ist eine neue Verordnung nicht immer notwendig. Kennen Sie noch keinen HNO-Arzt, nennen wir Ihnen Praxen in Ihrer Nähe.

„Wir legen Ihnen die vollständige Preisübersicht auf den Tisch und Sie wählen selbst. Nie mit Druck.“

Manuel Marzoli, Hörakustikermeister und Inhaber

Kostenlos beraten lassen

Welche Versorgung passt zu Ihrem Hörverlust?

Finden wir es gemeinsam heraus, auf Wunsch auch ohne private Aufzahlung. Der Hörtest ist kostenlos, die HNO-Verordnung können Sie auch später nachreichen.

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