Hörkabine mit geöffneter Tür für den Hörtest im Fachgeschäft
★★★★★Misburg 5,0 · Hemmingen 5,0 · 191 Bewertungen

Kassenversorgung · Misburg und Hemmingen

Hörgeräte und Krankenkasse in HannoverWas die Kasse zahlt. Was wir für Sie erledigen.

Gesetzlich versichert? Bei entsprechender Diagnose beteiligt sich Ihre Krankenkasse mit einem festen Zuschuss je Ohr. Den Kassenantrag übernehmen wir von A bis Z, Sie reichen nichts selbst ein. Bei der Kassenversorgung zahlen Sie nur 20 € für beide Ohren.

20 €für beide Ohrengesetzliche Zuzahlung bei der Kassenversorgung

Termin meist in 2–3 Werktagen · keine Warteschleife, kein Callcenter

40 Tage im Alltag testen

Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?

Bei entsprechender Diagnose zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen festen Zuschuss je Ohr, dazu eine Servicepauschale für sechs Jahre. Damit bekommen Sie eine vollwertige Kassenversorgung von Premium-Herstellern. Hörtests, Reinigung und Wartung bleiben sechs Jahre kostenfrei. Es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät, also 20 € für beide Ohren.

Brauche ich ein Rezept vom HNO-Arzt?

Für den kostenlosen Hörtest nicht. Damit die Krankenkasse Hörgeräte bezahlt, ist bei der ersten Versorgung eine HNO-ärztliche Verordnung nötig. Sie können sie innerhalb der 40 Tage Probezeit nachreichen und sofort mit dem Testen beginnen. Bei Folgeversorgungen ist eine neue Verordnung nicht immer notwendig.

Muss ich die Kostenübernahme selbst beantragen?

Nein. Den Kassenantrag übernehmen wir von A bis Z. Sie geben nur die Verordnung bei uns ab, alles Weitere klären wir direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob AOK, Techniker, Barmer oder eine andere Kasse. Sie reichen nichts selbst ein und zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung oder den Eigenanteil, den Sie selbst gewählt haben.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Hörgeräten?

10 € pro Hörgerät, also 20 € für beide Ohren, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht. Eine private Aufzahlung kommt bei der Kassenversorgung nicht dazu. Möchten Sie Akku, App oder eine höhere Technikstufe, zahlen Sie zusätzlich einen Eigenanteil. So setzt sich Ihr Betrag zusammen:

1

Zuschuss der Kasse

Ein fester Betrag je Ohr bei entsprechender Diagnose. Wir rechnen ihn direkt mit Ihrer Kasse ab.

2

Gesetzliche Zuzahlung

10 € pro Hörgerät, 20 € für beide Ohren, sofern keine Befreiung besteht.

3

Eigenanteil nach Wahl

Nur wenn Sie mehr möchten: von 990 € pro Paar mit Akku und App bis 6.990 € in der Premiumklasse.

Hörgeräte mit Ladeetui auf einem dunklen Tisch
★★★★★

„Speziell Herr Marzoli hat sich sehr zugewandt und geduldig um meinen Vater gekümmert … Die nötigen Formalien mit der Krankenkasse hat er uns ebenfalls abgenommen.“

Henning M. · Google-Bewertung

Ihr Meisterteam

Wer Sie berät.

Wir sind ein inhabergeführter Meisterbetrieb mit Fachgeschäften in Misburg und Hemmingen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, vom ersten Hörtest bis zur Nachsorge.

Manuel Marzoli, Hörakustikermeister und Inhaber

Manuel Marzoli

Meister & Inhaber

Gero Müller, Hörakustikermeister in Misburg

Gero Müller

Meister · Misburg · Im-Ohr-Spezialist

Kristin Motzkus, Hörakustikerin in Hemmingen

Kristin Motzkus

Hörakustikerin · Hemmingen · Im-Ohr-Spezialistin

Wie läuft die Versorgung über die Krankenkasse ab?

In vier Schritten: kostenloser Hörtest, HNO-Verordnung (auch nachgereicht), dann 40 Tage Probetragen mit Geräten verschiedener Hersteller, offen mit Preis. Passt alles, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Passt es nicht, geben Sie die Geräte zurück, ohne Kosten. Wir stellen in der Probezeit so oft nach, wie es nötig ist.

Zahlt die Kasse auch bei teureren Hörgeräten?

Ja. Den Zuschuss Ihrer Krankenkasse verrechnen wir bei jeder Preisstufe direkt, Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil: von 990 € pro Paar mit Akku und App bis 6.990 € in der Premiumklasse. Ob eine höhere Stufe für Sie spürbar ist, testen Sie vorher 40 Tage im Alltag. Alle Beträge stehen in unserer Preisübersicht.

Kann ich Hörgeräte auch ohne Rezept bekommen?

Hörtest und Probetragen können Sie ohne Verordnung beginnen. Ohne Verordnung beteiligt sich die gesetzliche Kasse bei der ersten Versorgung aber nicht. Darum unser Rat: erst testen, die Verordnung innerhalb der Probezeit nachreichen und so den Zuschuss sichern. Kennen Sie noch keinen HNO-Arzt, finden Sie hier HNO-Praxen in Ihrer Nähe.

Kostenlos und unverbindlich

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